Dennis Richter

Mitteilungen

Wie wollen Sie die Durchlaufzeiten bei Baugenehmigungen auf bis zu drei Monate reduzieren?

Aus der Verwaltungspraxis und meiner Tätigkeit als sachkundiger Einwohner in der Gemeindevertretung Rangsdorf weiß ich, dass Bauvorhaben aktuell bis zu einem Jahr benötigen, um entschieden zu werden. Diese Durchlaufzeit kann ich in mehr als drei Gemeinden im Landkreis als Durchschnitt bestätigen. Nicht nur, dass die Geduld der Bauherren ständig auf die Probe gestellt wird, auch (“nicht nur” erfordert noch eine Gegenphrase) verursachen diese langen Durchlaufzeiten enorme zusätzliche Kosten, wie etwa für die Verwaltung, Finanzierung, für Bauzeitzinsen, Kosten für Planungsverzögerungen und die Nichteinhaltung von Baufristen bzw. für den Nichtabruf von öffentlichen Kreditmitteln!

Baugenehmigungsverfahren bestehen aus unterschiedlichen Schritten und werden durch mehrere Behörden bearbeitet. So entsteht eine Situation, in der  einzelne Behörden erst zur Bearbeitung aufgerufen werden, wenn andere vorgelagerte Schritte abgeschlossen sind. Resultat ist, dass Gemeinden für ihre Stellungnahmen erst vier Monate nach Eingang beim Landkreis mit dem Vorhaben kontaktiert werden. Solche Schritte müssen zukünftig parallel gestartet werden, damit sich die Gesamtbearbeitungszeit entscheidend verkürzt.

Eine weitere Quelle für Verzögerungen ist der Mangel an Digitalisierung! Am offenkundigsten ist das vollständige Fehlen eines Bauherrenportals oder einer App, in denen die Bauherren einsehen können, was der aktuelle Stand ihres Antrags ist. Diese Portale können z. B. auch genutzt werden, um schnellstmöglich fehlende Nachweise einzureichen. Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter im Bauamt erhalten so auch eine schnelle und unkomplizierte Kommunikationsmöglichkeit, um die Bauherren auf diese hinzuweisen. Um die Digitalisierung in der Behörde und der Verwaltung erfolgreich umzusetzen, benötigen wir natürlich die aktive Hilfe der Mitarbeiter. Ich möchte mit den Mitarbeitern zusammen die Effektivität und Effizienz der Entscheidungsprozesse auf den Prüfstand stellen. Tunlichst vermieden werden muss dabei der Zustand des „aneinander Vorbeiarbeitens“ der Mitarbeiter und des Landkreises, was in der Vergangenheit leider allzu häufig der Fall gewesen ist.